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Wappenkunst und Wappenkunde

Kommunalwappen stiften Stolz und Heimatverbundenheit. Als erfahrener Heraldiker entwickle ich rechtssichere, historisch fundierte Hoheitszeichen für Landkreise, Städte und Gemeinden. In Deutschland können Gemeinden jeder Größe ein Wappen führen. Grundlage sind Kommunalverfassungen, Gemeindeordnungen sowie landesspezifische Verordnungen über kommunale Hoheitszeichen. Ebenso wie der Staat und andere Verwaltungsträger müssen sich auch die Kommunen mehr denn je nach außen darstellen. Ein eigenes Wappen kann hierbei eine neue Qualität schaffen und ein gewisses Selbstbewusstsein und Engagement zum Ausdruck bringen. Im Landkreis, in Stadt und Gemeinde entwickelt sich ein gelungenes Wappen schnell zum Identifikationssymbol für die Bürgerinnen und Bürger. So wird das für die kommunale Aufgabenerfüllung unerlässliche Interesse und die notwendige Loyalität der Einwohner erzeugt und gefestigt.

Wie müssen Sie vorgehen, um ein genehmigtes Wappen zu bekommen? 

Den Ausgangspunkt für die Erarbeitung von Wappenentwürfen bildet eine Beratung vor Ort mit Blick auf die Geschichte und Spezifik der Gemeinde. Dabei sage ich Ihnen auch, welche Motive heraldisch möglich sind, um ein genehmigungsfähiges Wappen zu gestalten. 

Der Weg bis zur offiziellen Verleihung eines Wappens ist ein mehrstufiger komplizierter Prozess, der die Kompetenz eines erfahrenen Heraldikers erfordert. Folgende Schritte haben sich bewährt und diese Leistungen gehören zu meinem Angebot:

  • Ein Beratungsgespräch in Ihrer Gemeinde zu heraldisch, grafisch und rechtlich zulässigen Motiven. 

  • Die Entwicklung von mehreren genehmigungsfähigen Entwürfen. 

  • Die Durchführung der erforderlichen Recherchen sowie der Absprachen mit der begutachtenden Fachbehörde des Landes sowie eine Sinndeutung und Erläuterung oder Beschreibung der Wappenentwürfe. 

  • Die Anfertigung der digitalen Reinzeichnung inklusive der Bereitstellungen der digitalisierten Wappendarstellungen. 

  • Die Gestaltung von Siegel und Gemeindeflagge. 

  • Die Vergabe der erforderlichen Nutzungsrechte mit dem Recht der Weitergabe an Dritte nach § 31 Urheberrechtsgesetz.

  • Die Erstellung bzw. Beschaffung der vom Land geforderten Unterlagen zur Verleihung des Wappens als kommunales Hoheitszeichen. ​

Ich bin mit der Rechtssituation bestens vertraut und begleite Sie im gesamten Genehmigungsverfahren bis zur endgültigen Bestätigung des Wappens.

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